AGB
AGB´s A) Geltungsbereich/Vertragspartner Der Vertrag besteht zwischen dem im Angebot/Auftragsbestätigung (AB) angegebenen Auftraggeber/Besteller und der Firma Act Event, vertreten durch Cornelius
Vogel, Am Eichhof 26a, 27711 Osterholz-Scharmbeck. Diese AGB sind Bestandteil von allen Angeboten, Leistungen, Lieferungen und Buchungen bei der Firma Act Event. B) Vertragsgegenstand Gegenstand des
Vertrags sind die im Angebot/Auftragsbestätigung angegebenen Leistungen, Buchungen oder Anmietungen der dort näher bezeichneten Artikel. Aus dem Angebot bzw. der AB gehen die Zeiten für Anlieferung,
Abbau, Veranstaltungstag und Ort, Veranstaltungsdauer sowie alle anfallenden Kosten der Action hervor. C) Vertragsabschluß Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots / AB des Auftraggebers
zustande. D) Zahlungsbedingungen Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt folgendes: 1) Bei Anmietung einer unserer Attraktionsgeräte ist der hierfür fällige Betrag bei Abholung
der Ware in Bar oder gegen Vorkasse durch Überweisung auf unser Konto zu zahlen. Bei Lieferung kassiert der Fahrer den fälligen Betrag direkt vor Ort nach Anlieferung in Bar. 2) Bei Buchung einer
unserer Künstlers ( Personal ), ist der fällige Betrag an die gebuchte Person am Tag der Veranstaltung nach Aufbau in Bar oder auch hier gegen Vorkasse zu zahlen. 3) Bei Buchungen von in 2 genannten
Artikeln wird nach zustande kommen des Vertrags eine 50 Prozentige Anzahlung sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn in Rechnung gestellt und ist somit fällig.( Dies ist meist bei DJ Buchungen für die
Reservierung der Technik und bei Künstlern als Anzahlung zu sehen) 4) Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann der Auftragnehmer wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des
Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern. E) Rücktritt des Auftragnehmers In folgenden Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten: 1) beschrieben wie
in D 4 2) bei nicht Mitwirkung und Einhaltung des Auftraggebers von Punkten beschrieben in G 3) bei Ausfall von Künstlern und Artikeln dritter Seite, wenn es nicht gelingt, in zumutbarer Weise,
gleichwertigen Ersatz zu besorgen F) Rücktritt des Auftraggebers Der Auftraggeber kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies ist nur in schriftlicher Form per Einschreiben
zulässig. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadensersatz und ggf. entgangenen Gewinn in folgender Höhe zu leisten: - bei Rücktritt nach Vertragsschluss : 30 % des Honorars - bei
Rücktritt ab 4 Wochen vor Auftragsbeginn : 50 % des Honorars - bei Rücktritt ab 14 Tagen vor Auftragsbeginn : 75 % des Honorars - bei Rücktritt ab 7 Tagen vor Auftragsbeginn : 80 % des Honorars - bei
Rücktritt ab 1 Tag vor Auftragsbeginn : 100 % des Honorars G) Erfüllungsvoraussetzungen für den Auftraggeber Der Auftraggeber ist verpflichtet, wenn keine anderen Bestimmungen in Kraft treten,
folgende Vorraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen: - Bei Buchungen über Nacht die Gewährleistung von Sicherheit unseres Equipment (z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus…) -
Sicherheit für die ausführenden Personen und angemessene Verpflegung - Einholung aller anfallenden Genehmigungen, Anmeldungen oder Aufstellerlaubnisse sowie Gebührenzahlung (z.B. Gema, Ordnungsamt …)
- Auflagenerfüllung, wie z.B. Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Größe des Aufstellungsort sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort ( bei Lieferung ungehinderte Anfahrt mit Transporter) H)
Ausfall/Defekt von Geräten sowie Rückgabe der Geräte Sollten Sie ein Defekt an unseren Geräten feststellen, so müssen wir diesen vor Veranstaltungsbeginn gemeldet bekommen, so dass wir Ihnen ggf. ein
Ersatzgerät zur Verfügung stellen können. Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte können wir nicht mehr akzeptieren. Die Mietgeräte sind nicht bei Regen zu nutzen, hierbei ist sofort der Netzstecker zu
ziehen. Alle Mietartikel werden von uns regelmäßig gewartet und bei der Rückgabe auf Funktion überprüft. Bei Rückgabe der Geräte müssen diese sich in einem sauberen und so wie bei Ausgabe
einwandfreien Zustand befinden. Müssen wir die Geräte Reinigen oder Reparieren, so stellen wir dieses gesondert in Rechnung. I) Haftung/Gewährleistung 1) Für Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an
unseren Mietgeräten sowie bei DJ-Buchung der Einsatz unserer Technik und den daraus hervorgehenden Folgen und Kosten haftet der Auftraggeber in vollem Unfang. 2) Ebenso haftet er bei Unfällen die
sich in seinem Verantwortungsbereich ergeben und stellt Act Event von Schadenersatzleistungen frei. 3) Der Auftraggeber hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die ggf. Schäden aus
Veranstaltungen übernimmt. Haftungsansprüche, auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. 4) Die
Benutzung unserer Mietgeräte erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen. 5) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, das unserer Artikel von einer erwachsenen und nüchternen Person ständig
beaufsichtigt werden.( fällt weg bei Buchung unseres Betreuungspersonals ) 6) Wird die Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder
Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. 7) Ist ein Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung (siehe G ) des Auftraggebers zurückzuführen, entfällt eine Haftung des Auftragnehmers. 8) Eine
Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen von Veranstaltungen wird nicht übernommen. J) Wetterrisiko Das Wetterrisiko liegt in jedem Fall beim Auftraggeber. K) Fotos, Texte und Links 1)
Alle Rechte an Bildern und Texten auf den Internetseiten von Act Event liegen bei Act Event. 2) Die Vervielfältigung dieser Bilder und Texte, sowie die Nutzung, bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Genehmigung von Act Event. 3) Bei manchen unserer Veranstaltungen werden Fotoaufnahmen zu Werbezwecken gemacht. Mit Vertragsabschluss willigt der Auftraggeber einer ggf.
Veröffentlichung ein. 4) Für alle angebrachten Links, inkl. aller Unterseiten, Grafiken und deren Inhalte, übernehmen wir keine Haftung. Hierfür ist ganz alleine der Betreiber der jeweiligen Seite
verantwortlich. L) Sonstiges 1) Für unser Personal, welches von Ihnen für ihre Veranstaltung gebucht wurde (DJ's, Betreuer, usw., ist stets für kostenlose Parkplätze am Veranstaltungsort zu sorgen,
sowie für Verpflegung in der Zeit der Veranstaltung M) Schlussbestimmung 1) Alle personenbezogenen Daten, die zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind. 2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser
AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der
Parteien am nächsten kommt. 3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. N) Gerichtsstand und Erfüllungsort Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer
im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche vertraglichen Ansprüche Osterholz-Scharmbeck.
